Warum sind mehr Gleisanschlüsse im Schienennetz notwendig?

Mit eigenem Gleisanschluss effizient und umweltfreundlich transportieren


Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, bietet zahlreiche wirtschaftliche Vorteile sowie ein sattes Plus für die Umwelt und das Image eines Unternehmens. Ein eigener Gleisanschluss verschafft Sicherheit, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit bei der Transportabwicklung oder -planung – unabhängig vom Wetter und von eventuellen Verkehrsstaus – und sichert somit über das gesamte Jahr hinweg einen kontinuierlichen Verkehrsfluss.


Der Gleisanschluss ermöglicht vor diesem Hintergrund eine zuverlässige Planung und Disposition der Arbeitsabläufe sowie der Produktionsprozesse und gewährleistet damit einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz. Sogar die Ein- und Ausladezeiten können selbst bestimmt werden – entsprechend der innerbetrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten. Dies stellt die Integration der Gütertransporte in den Produktionsablauf und die unternehmensindividuelle Logistikkonzeption sicher.

Zuletzt ging in Deutschland jedoch die Zahl der Gleisanschlüsse deutlich zurück. Um Güter auf der Schiene überhaupt transportieren zu können und zusätzliche Mengen von der Straße zu verlagern, benötigt der Wagenladungsverkehr ein ausreichendes Netz von Gleisanschlüssen und multimodalen Logistikknoten. Mit der Veröffentlichung der neuen, ab dem 1. März 2021 geltenden „Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)“ gibt der VDV Hilfestellung bei der Beantragung der Fördermittel.

„Für unser übergeordnetes Ziel, bis 2030 rund 25 Prozent Marktanteil beim Schienengüterverkehr zu erreichen, gibt es weiterhin diese wichtige Förderung von Gleisanschlüssen seitens des Bundes. Mit Hilfe des aktualisierten Info-Flyer des VDV "Zeichen setzen, Weichen stellen“, werden Unternehmen aus der verladenden Wirtschaft auf die Gleisanschlussförderung und deren Möglichkeiten hingewiesen. Ziel ist es, den am Schienengüterverkehr interessierten Verladern, Transport- und Logistikunternehmen auf einen Blick schnelle Hilfe  und Orientierung bei der Realisierung von Gleisanschlussprojekten zu geben.“
Joachim Berends · VDV-Vizepräsident

Die neue Gleisanschlussförderung des Bundes – Ersatzinvestitionen künftig auch förderfähig

Im Herbst 2004 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ein Gleisanschlussförderprogramm aufgelegt, um die Verlagerung der Gütertransporte von der Straße direkt auf die Schiene zu unterstützen. Bereits bestehende Kapazitäten können seitdem mithilfe des Bundes erweitert, stillgelegte Gleisanschlüsse wiederhergestellt und neue Gleisanschlüsse gebaut werden. Interessant ist die Förderung daher nicht nur für bereits bestehende Bahnkunden, sondern auch für deren Zulieferer und Abnehmer, die noch keinen eigenen Gleisanschluss besitzen und ihre Verkehre somit bisher nicht über die Schiene abwickeln können. Vielfach nicht bekannt ist die Möglichkeit, dass auch Speditionen und die gewerblichen Betreiber von Gewerbegebieten nach der Gleisanschlussförderrichtlinie gefördert werden können. Gestärkt wird dieser Aspekt nunmehr durch die Aufnahme der Möglichkeit multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße in den Förderkatalog.

Fördergegenstand

  • Neubau, Ausbau, Ersatz und Reaktivierung von Gleisanschlüssen
  • Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen
  • Investitionen in logistische Infrastruktur und Lagerinfrastruktur zur Zwischenabstellung
  • Anlagen zum ausschließlichen Be- und Entladen der Güterwagen. Unter Ausbau fällt sowohl die Erweiterung als auch die kapazitative Ertüchtigung der Infrastruktur eines bereits bestehenden Gleisanschlusses für zusätzlichen Verkehr
  • Auf ausländischer Infrastruktur zurückgelegte Entfernungen werden anteilig berücksichtigt
  • Ausgaben für die zur Betriebsabwicklung erforderlichen eisenbahntechnischen Anlagen (inklusive Automatisierungstechnik)

Fördervorraussetzungen

  • Eine tatsächliche, substanzielle, messbare und dauerhafte Abwicklung von zusätzlichen Gütertransporten auf der Schiene muss erwartet werden können (ausgenommen sind innerbetriebliche Transporte)
  • Der Antragsteller muss ein Unternehmen privater Rechtsform sein
  • Die Schienenanlage muss im Eigentum des Wirt- schaftsunternehmens stehen
  • Das Projekt darf bis zur Bewilligung der Förderung noch nicht begonnen sein

Antrag stellen und Transporte auf die Schiene verlagern

  • Die Förderung ist abhängig von den tatsächlichen Mehrmengen auf der Schiene.
  • Sie beträgt grundsätzlich maximal 50 Prozent des Investitionsvolumens, einschließlich der Gleisanschlussweiche, Bagatellgrenze: 15.000 Euro.
  • Investitionen für Maßnahmen im Zusammenhang mit multifunktionalen Anlagen werden sogar bis zu 80 Prozent gefördert.
  • Die Zuwendungen werden als Höchstwert je Tonne Schienengüterverkehrsaufkommen pro Jahr oder je 1 000 Tonnen-km Schienengüterverkehrsleistung einheitlich mit bis zu 10 Euro/Tonne oder bis zu 40 Euro/1 000 Tonnen-km gewährt.
  • Bei leichten Volumengütern werden künftig 300 Euro/Güterwagen, oder alternativ
    120 Euro/Güterwagenkilometer berücksichtigt.
  • Planungskosten sind künftig mit bis zu 17,5 Prozent förderfähig.

Vor Antragstellung empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Anträge sind formlos und schriftlich direkt an das EBA, Referat 44 – Gleisanschlussförderung –, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn zu richten.

Das Eisenbahn-Bundesamt bietet eine kostenlose Erstinformation an. Auch der VDV und die bei ihm organisierten Güterbahnen unterstützen Sie gerne, eine direkte Beteiligung ist hierbei aus formalen Gründen ausgeschlossen.

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Marcus Gersinske

Fachbereichsleiter Ressourcenmanagement Eisenbahn

0221 57979-142