Regelwerke 

Betriebsregelwerk für Eisenbahnverkehrsunternehmen - Betriebsregelwerk EVU (BRW)
Das „Betriebsregelwerk EVU“ (BRW) ist eine Verbandsempfehlung für jenes Regelwerk, das die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in eigener Verantwortung erstellen müssen, um ihren Sicherheitspflichten nachzukommen und die Forderung der TSI OPE zu erfüllen.

Das Betriebsregelwerk EVU (BRW) leistet einen Beitrag zum Erhalt des hohen Sicherheitsstandards der Eisenbahn in Deutschland und trägt zur Einheit des Eisenbahnwesens bei. Es erleichtert somit auch die gemeinsame Ausbildung und die betriebliche Zusammenarbeit (Kooperationen) der Eisenbahnen. Vertrieb des Betriebsregelwerks EVU: DB Kommunikationstechnik GmbH

Das Betriebsregelwerk EVU (BRW) wird durch die Fachgremien des VDV – namentlich den Ausschuss für Eisenbahnbetrieb (AEB) – regelmäßig weiterentwickelt. Die aktuelle Fassung des BRW ist auf dem Stand der Aktualisierung 6 (A 06), in Kraft seit 10.12.2023.

Eisenbahnvorschriften für NE
Die von den Fachausschüssen des VDV erarbeiteten Eisenbahnvorschriften, Dienstanweisungen und Richtlinien sind die Grundlage des Regelwerks nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE). Sie sind im Einzelfall mit besonderem Einführungserlass der jeweiligen Verkehrsministerien der Bundesländer in Kraft gesetzt worden. Einige der Eisenbahnvorschriften sind als betrieblich-technisches Regelwerk Bestandteil der SNB oder NBS diverser Eisenbahnbahninfrastrukturunternehmen. Informationen dazu unter: www.vdv-regelwerke.de

BOStrab

Die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) nennt grundlegende Anforderungen und Bestimmungen für den sicheren Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Aktuell ist derzeit die Ausgabe vom 11.12 1987 in der Fassung vom 16.12.2016.

Bezug: beka GmbH · Von-Werth-Straße 37 · 50670 Köln
T 0221 951449-0 · www.bekaverlag.de · info@beka.de

Die BOStrab beschränkt sich bewusst weitgehend auf allgemeine Aussagen. Konkrete Regelungen zu bestimmten Themengebieten sind in speziellen Regelwerken dazu enthalten.

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